Rechtsprechung
BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte über den Bestand der Nachlassgegenstände
- rewis.io
Wert der Beschwer nach Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Berücksichtigung der Anwaltskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 574 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte über den Bestand der Nachlassgegenstände - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 15.07.2019 - 4 O 584/15
- OLG Bremen, 07.01.2020 - 2 U 123/19
- BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16
Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Bemessung des …
Auszug aus BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemisst, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie nach einem - hier nicht geltend gemachten - Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 9 m.w.N.).Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem verurteilten Beklagten aber dann nicht verwehrt werden, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist, so dass Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 aaO m.w.N.).
b) Ausgehend davon hat das Berufungsgericht den Wert der Beschwer der Beklagten ohne - vom Rechtsbeschwerdegericht allein nachprüfbare (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, FamRZ 2017, 1954 Rn. 10 m.w.N.) - Ermessensfehler auf 420 EUR festgesetzt.
- BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung: …
Auszug aus BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20
Dabei bedarf es für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung regelmäßig keiner erneuten anwaltlichen Beratung oder Begleitung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11, FamRZ 2013, 105 Rn. 19). - BGH, 09.09.2020 - IV ZB 15/20
Klage wegen eines Anspruchs auf die Abgabe einer Versicherung an Eides statt; …
Auszug aus BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20
Für die Vollstreckbarkeit ist es nicht erforderlich, dass der Inhalt dieser Auskünfte im Einzelnen im Titel wiedergegeben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 15/20, juris Rn. 4).